Handels- und Vertriebsrecht

Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten bei der Organisation ihrer Vertriebsstrukturen im In- und Ausland. Dies umfasst die Vertragsverhandlung und -gestaltung bei

  • dem Abschluß von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und sonstigen Vertriebsverträgen
  • der Umstrukturierung bestehender und Einführung neuer Vertriebssysteme (z.B. Selektivvertrieb)
  • dem Abschluß von gegenseitigen Vertriebsvereinbarungen unter Wettbewerbern und Nicht-Wettbewerbern
  • der Gründung von Vertriebsgesellschaften im In- und Ausland
  • Vereinbarungen über nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Wir vertreten darüber hinaus Handelsvertreter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Prinzipal (insbesondere wegen Ausgleichsansprüchen, Bucheinsichtsrechten, Provisions- und Schadensersatzansprüchen). Ein Großteil der vertriebsrechtlichen Mandate hat grenzüberschreitende Bezüge. Aus diesem Grund ist unsere Tätigkeit stark durch die Beratung im ausländischen - und insbesondere im spanischen - Vertriebsrecht sowie im Europäischen Kartellrecht geprägt.

Aus dem sonstigen Handelsrecht sind insbesondere zahlreiche Vertretungen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, die Verhandlung von Lizenzverträgen (Technologietransfer, Design) sowie die Beratung im Zusammenhang mit Internationalen Kaufverträgen nach dem CISG hervorzuheben.

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